AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Fa.OSTALBSÄGER Uwe Mangold, Rotäckerweg 4, 73434 Aalen

  1. Unsere Lieferungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen Leistungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Eigenen Bedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit auch für zukünftige Geschäfte.
  2. Die Verkäuferin ist dem Käufer nach der gesetzlichen Regelung des Leistungsstörungsrechts innerhalb der gesetzlichen Frist verpflichtet, soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben.
  3. Unsere Angebote sind stets in jeder Hinsicht unverbindlich, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist.
  4. Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz der Verkäuferin. Soll die Verkäuferin die Kaufsache an einen anderen Ort liefern, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Die Gefahr geht mit der Auslieferung zur Verladung in das Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung auf den Käufer über. Das Abladen ist – auch bei Lieferung „frachtfrei“ – nach Andienung der Ware sofort sachgerecht durch den Käufer zu besorgen, es sei denn, das Abladen durch die Verkäuferin ist gesondert vereinbart worden. In diesem Fall erfolgt die Lieferung an eine mit dem Lieferfahrzeug in zumutbarer Weise schwellenlos erreichbare Abladestelle. Liefertermine sind stets unverbindlich. Sämtliche Kosten für Lieferungen, Transporte oder Transportkosten Dritter gehen zu Lasten des Käufers. Die Lieferung von losem Brennholz erfolgt auf Fahrzeugen, die rückwärts abladen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis Bordsteinkante. Sofern das Befahren des Grundstückes möglich ist, erfolgt dies auf die Gefahr des Kunden. Für etwaige Schäden kann die Verkäuferin nicht zur Haftung verpflichtet werden. Sollte aus Platzgründen nicht abgeladen werden können, ist die Verkäuferin berechtigt, An- und Abfahrtskosten sowie die Kosten der Be- und Entladung in Höhe von 75 Euro je Std. zzgl. Mwst. geltend zu machen.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich noch in Anwesenheit des Spediteurs auf ihre Unversehrtheit zu prüfen. Bestätigt der Käufer die Unversehrtheit der Ware auf dem Frachtbrief, so gehen Schäden, die aufgrund des Transportes entstanden sind, zu Lasten des Käufers.
  6. Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich in EURO für Unternehmer zuzüglich und für Verbraucher inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort, spätestens vor Abholung oder vor Lieferung in bar zur Zahlung fällig.
  7. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt der Verkauf von Kaminholz nach Schüttraummetern (SRM; Kubikmeter lose geschüttet). Wird geschnittenes Kaminholz verkauft und werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, so beträgt die Länge eines Stückes etwa 50 cm, 33 cm oder 25 cm – je nach Bestellung. Produktionsbedingte Abweichungen von bis zu 4 cm längeren oder schnittbedingt deutlich kürzeren Stücken gelten als vereinbart. Die gelieferte Menge kann durch den Käufer auf dem Lieferfahrzeug nachvollzogen werden. Eventuelle Fehlmengen sind vor Entladung zu rügen.
  8. Bei der Lieferung von trockenem Brennholz ist die Güte der gelieferten Ware, insbesondere Trockenheit, sofort und im Beisein des Spediteurs  zu überprüfen. Als einzig anerkannte Meßmethode wird die Methode nach Heise u. Krämer anerkannt. Weiterhin gelten für trockenes Holz die Qualitätskriterien des Bundesverbandes Brennholzhandel u.-produktion e.V. als vereinbart.
  9. Die Ware bleibt bis zu vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis das Eigentum der Verkäuferin.
  10. Die Verkäuferin ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme der Waren endgültig verweigert hat oder nach vorheriger nochmaliger angemessener Fristsetzung die Ware nicht abgenommen hat. Die Verkäuferin ist in diesem Falle berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25 % des Verkaufspreises zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Käufer. Einen höheren Schaden hat die Verkäuferin nachzuweisen.
  11. Gerichtsstand in allen rechtlichen Belangen ist der Sitz der Verkäuferin.
  12. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Wernau, im Januar 2016